Grund für den Umzug: Ärger mit dem Zutrittsrecht - Umzugs Blog
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14.11.2018 Wohnung

Grund für den Umzug: Ärger mit dem Zutrittsrecht

Gründe für den Umzug gibt es viele. Nicht selten kommt es vor, dass Ärger mit dem Vermieter der Grund für den Umzug ist. Informieren Sie sich in unserem Blog über die häufigsten Fragen zum Thema Zutrittsrecht und ob Ihr Vermieter wirklich einmal die Woche bei Ihnen einen Rundgang machen darf.

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Wann darf der Vermieter in meine Wohnung?

Grundsätzlich gilt, dass niemand sich ohne Ihr Einverständnis Zutritt zu Ihrer Wohnung verschaffen darf und das gilt auch für Ihren Vermieter. Dieser darf aus lediglich zwei Gründen um Ihr Einverständnis bitten, sich Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen: Unterhalt der Liegenschaft und Wiedervermietung bzw. Verkauf der Liegenschaft. Ein jährlicher Check auf die Funktion der Heizung, möglichen Schimmelbefall, Rohrverkalkung etc. ist demnach mit Voranmeldung durchaus angemessen. Sollten aus diesem Besuch handwerkliche Arbeiten hervorgehen, müssen auch diese von Vermieter geduldet werden, insofern sie sich in einem zumutbaren Rahmen befinden. Ähnliches gilt demnach für die Wohnungsbesichtigungen zur Wiedervermietung der Liegenschaft oder zwecks Verkauf (mehr dazu unten). Ausnahmen bestehen nur bei einem akuten Notfall, wie bei einem Brand oder Wasserrohrbruch. In diesem Fall darf sich der Vermieter mithilfe der Polizei oder Feuerwehr Zutritt zur Wohnung verschaffen.   

Darf mein Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung haben?

Ganz eindeutig NEIN. Ihr Vermieter muss Ihnen zum Umzug alle Schlüssel aushändigen. Sollten Sie sich länger im Ausland aufhalten, könnten Sie einer Vertrauensperson einen Schlüssel aushändigen, so dass der Vermieter im Bedarfsfall von seinem Zutrittsrecht Gebrauch machen kann. Sollte Ihr Vermieter sich nicht an die Schlüsselabgabe halten und des Öfteren eigenmächtig Ihre Wohnung betreten, ist in diesem äußersten Fall das Auswechseln der Schlosszylinder zu empfehlen.  

Ich bereite mich gerade auf meinen Umzug in Zürich vor. Wie häufig muss ich Wohnungsbesichtigungen dulden?

Angemessen sind zwei Besichtigungen pro Woche. Sollte Ihnen etwas ganz Wichtiges dazwischenkommen, können Sie versuchen, sich gütlich mit Ihrem Vermieter auf einen anderen Termin zu einigen. Das Gesetz gibt vor, dass der Vermieter hier auf die Interessen des Mieters zu achten hat. Schlagen Sie aber am besten direkt einen neuen Termin vor. Wird dem Vermieter der Zutritt zu Unrecht verweigert, kann das rechtliche Folgen für Sie haben.

Vor meinem Umzug werde ich mich über längere Zeit im Ausland aufhalten. Können die Wohnungsbesichtigungen auf längeren Zeitraum verschoben werden?

Der Vermieter hat in diesem Fall das Zutrittsrecht (Wiedervermietung). Die Wohnungsbesichtigung darf rechtlich gesehen auch ohne Ihre Anwesenheit erfolgen. Damit Sie auf Ihren Urlaub nicht verzichten müssen, könnten Sie entweder dem Vermieter selbst oder einem Freund Ihren Wohnungsschlüssel anvertrauen.

Die Günstiger Umzug GmbH in Zürich wünscht Ihnen jedenfalls ein stets harmonisches Miteinander mit Ihrem Vermieter!


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