Nach dem Umzug: Kleiner Ratgeber zur Wohnungsabgabe - Umzugs Blog
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16.02.2018 Umzug

Nach dem Umzug: So schützen Sie sich vor Kostenfallen bei der Wohnungsabgabe

Was ist zu tun bei der Wohnungsabgabe? Wie verhalten Sie sich richtig und schützen sich vor Kostenfallen? Informieren Sie sich in unserem Blog über wichtige Tipps und Tricks, sodass Sie Ihre alte Wohnung mit einem guten Gefühl verlassen können.

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Wann soll der Abgabetermin stattfinden?

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Übergabe. Dieser sollte spätestens am letzten Tag des Mietvertrages stattfinden, insofern nicht anders festgehalten.

In welchem Zustand soll die Wohnung abgegeben werden?

Als Faustregel gilt, dass die Wohnung in dem Zustand zurückgegeben werden soll, indem sie übernommen wurde. Lesen Sie sich aber hierzu gründlich die passenden Klauseln mit den Details der Reinigung etc. in Ihrem Mietvertrag durch.

Wie finde ich eine verlässliche Reinigungsfirma?

Wenn Sie nicht alles selbst reinigen möchten (Backofen, Fenster innen und außen, Abflüsse etc.) suchen Sie nach Reinigungsfirmen, die Endreinigungen mit Abnahmegarantie anbieten. Dies erspart Ihnen zusätzliche Kosten im Falle einer geforderten Nachreinigung. Zudem haben Sie es hier mit Putzprofis zu tun, die genau wissen, worauf es bei der Wohnungsabnahme ankommt.

Muss ich für alle Schäden in der Wohnung aufkommen?

Normale Gebrauchsspuren wie beispielsweise der Abdruck der Couch auf dem Parkettboden oder leichte Spuren von Bildern an den Wänden sind von Entschädigungen ausgenommen. Hierzu zählen auch Nagel- und Dübellöcher. Wenn Sie diese ordnungsgemäß zugespachtelt haben, gehören sie zur ganz normalen Abnutzung. Sie haben schließlich in der Wohnung gelebt und dafür jeden Monat Miete gezahlt. Normale Gebrauchsspuren sind also Ihr gutes Recht. 

Alles was darüber hinaus geht, z.B. die künstlerischen Tätigkeiten Ihres vierjährigen Sohnes auf der Tapete im Kinderzimmer oder der große, rote Weinfleck auf dem beigen Teppichboden von der letzten Party etc. ist von Ihnen zu entschädigen. Informieren Sie sich hierzu aber beim Mieterverband und/oder Ihrem Vermieter über die Lebensdauer des jeweiligen Einrichtungsgegenstandes. Vermutlich müssen Sie die Kosten nicht voll übernehmen, sondern nur einen Restwert.

Muss ich beim Abgabetermin etwas unterschreiben?

Ihr Vermieter möchte vermutlich, dass Sie ein Abgabeprotokoll unterschreiben. Dies ist kein Muss. Es gilt lediglich als Beweismittel für den Vermieter. Unterschreiben Sie es also nur, wenn Sie mit dessen Inhalt komplett einverstanden sind. Sie sind nicht dazu verpflichtet.   Sollten Sie vorab bereits mit Schwierigkeiten rechnen, holen Sie sich frühzeitig Hilfe bei Ihrem zuständigen Mieterverband. Sie könnten beispielsweise einen Wohnungsexperten des Mieterverbandes als Zeugen und Mediator zum Abgabetermin hinzuziehen.    


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