Mietrechte in Zürich - Ihre Top 5 - Umzugs Blog
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02.08.2018 Wohnung

Mieten in Zürich – Die Top 5 Ihrer Mietrechte

Nach dem Umzug in die neue Wohnung in Zürich kommt sicherlich die ein oder andere Frage nach Ihren Mietrechten auf. Wir haben die Top 5 Ihrer Mietrechte in Zürich für Sie zusammengestellt.

Der Schlüssel zu Ihrer Wohnung: Welche Rechte haben Sie?

Mieten und Wohnen in Zürich

Tiere

Die Tierhaltung wird meistens im Mietvertrag geregelt. Ist dort nichts weiter zu finden, sind Haustiere – außer sie sind sehr gefährlich oder in hoher Anzahl - erlaubt. Immer erlaubt sind Kleintiere wie Fische oder Wellensittiche.

Reparaturen

Als Faustregel gilt, dass kleinere Reparaturen bis zu 150 Eure vom Mieter selbst übernommen werden müssen. Bei größeren Schäden (wie z.B. auch Schimmelbefall), die nicht durch den Mieter verursacht worden sind, muss der Vermieter die Haftung übernehmen. Sollten hierbei Schwierigkeiten aufkommen, wenden Sie sich am besten an die zuständige Schlichtungsbehörde.

Untermiete

Planen Sie, für einige Monate ins Ausland zu gehen und möchten ihre Wohnung untervermieten? Gehen Sie mit Bedacht vor. Diese Mietform muss zwar nicht schriftlich festgehalten werden und wirkt daher ungefährlich, dennoch ist eine schriftliche Abhandlung sehr zu empfehlen: Sie als Hauptmieter müssen nämlich rechtlich gesehen für alle Schäden oder unterlassene Mietzahlungen des Untermieters aufkommen.

Die Untervermietung ist grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor. Sollten dem Vermieter beispielsweise Nachteile entstehen, könnte dieser die Untervermietung verbieten.  

Lärm

Zusammenleben erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Sollten Ihre Nachbarn stets über die Hausordnung hinweg laute Musik hören oder den Fernseher bei voller Lautstärke über die ganze Nacht hinweg laufen lassen, versuchen Sie zunächst die Angelegenheit in einem passenden Moment freundlich zu klären. Evtl. finden Sie bereits selbst einen Mittelweg mit Ihrem Nachbarn. Falls nicht, wenden Sie sich an Ihren Vermieter. Hierbei ist es hilfreich, wenn Sie ihm eine Liste mit Uhrzeiten und Daten der jeweiligen Ruhestörung zukommen lassen.

Grillen auf dem Balkon

Auch hier gilt: Denken Sie an Ihre Nachbarn! Es ist nicht grundsätzlich verboten, aber es besteht ein Unterschied zwischen dem täglichen Grillen für die ganze Fußballmannschaft oder wenn einmal die Woche mit der Familie gemütlich gegrillt wird.   


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