Mängel und Schäden nach dem Umzug - Umzugs Blog
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26.09.2018 Wohnung

Mängel und Schäden nach dem Umzug

Die Umzugskartons sind in der neuen Wohnung angekommen, die fleißigen Umzugshelfer sind auf ihrem Weg nach Hause und Sie möchten sich nun wohlverdient ein wenig entspannen. Was aber, wenn Sie genau in diesem Moment feststellen, dass die Heizung in der neuen Wohnung nicht funktioniert oder in der Ecke der Speisekammer plötzlich ein großer Schimmelfleck zu entdecken ist? Informieren Sie sich in unserem Blog über Ihre Rechte und Möglichkeiten im Falle von Wohnungsmängeln direkt nach dem Umzug.

Umzug in Zürich - Schäden beheben

Schritt für Schritt zur Mängelbeseitigung

Welche Mängel sollten gemeldet werden?

Schäden, die die allgemeine Wohnqualität beeinträchtigen können, sollten gemeldet werden. Hierunter fallen andauernder Lärm, Schimmel, Ungeziefer etc. Zudem können mietvertragliche Vereinbarungen beanstandet werden, wenn diese nicht vorhanden oder defekt sind, wie beispielsweise das Loch in der Einbauküche, welches auf die Spülmaschine wartet oder die kaputte Whirlpoolfunktion der Badewanne.

Mängel sofort melden

Melden Sie die Mängel sofort, damit deutlich wird, dass Sie sie nicht verursacht haben, sondern diese Defekte bei Einzug bereits vorlagen.

Freundliche Anfrage

Versuchen Sie zunächst, die Sache freundlich übers Telefon oder eine E-Mail zu klären. Sollte der Vermieter darauf nicht reagieren, können Sie weitere Schritte (im Folgenden nachzulesen) einleiten.

Brief per Einschreiben

Schicken Sie dem Vermieter einen höflichen Brief mit der Beschreibung der Problematik per Einschreiben und setzen Sie ihm eine verbindliche Rückmeldefrist.

Schlichtungsbehörde

Wird dies vom Vermieter auch nicht wahrgenommen, sollten Sie sich an die zuständige Schlichtungsbehörde wenden. 

Mietzinsreduktion?

Für die Zeit, in der Sie mit unzureichender Wohnqualität und den Mängeln leben, können Sie zudem eine Mietzinsreduktion verlangen. Informieren Sie sich über einen sinnvollen Senkungsbetrag. Dazu können Sie eine Beispieltabelle der Gerichtsentscheide zu Rate ziehen. So führte beispielsweise ein Wasserschaden in allen Zimmern zu 40% Mietzinsreduktion, mittlere Temperaturen von 16 °C über die Wintermonate führten zu einer Reduktion von 20%. Sollten Sie unsicher sein, können Sie sich zur Beratung jederzeit an den Mieterverband wenden.

Die Schritte sind hier wie oben. Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich. Äußert sich dieser innerhalb von 30 Tagen nicht dazu, könnte sich ein Gang zur Schlichtungsbehörde für Sie lohnen. 

Das Team der Günstiger Umzug GmbH wünscht Ihnen jedenfalls eine absolut mängelfreie neue Wohnung!  


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